DE

Suchen

CHILE ERKENNT DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG DES GORGONZOLA AN:  DENN DIESER KÄSE IST  ZU 100% ITALIENISCH!

News

25 September 2023

4min

334 ansichten

CHILE ERKENNT DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG DES GORGONZOLA AN: DENN DIESER KÄSE IST ZU 100% ITALIENISCH!

Am Ende eines vierjährigen Prozesses und gegen heftigen Widerstand aus den USA hat Chile die geschützte Ursprungsbezeichnung des Gorgonzola als einen zu 100% italienischen Käse anerkannt. Dieses Ziel wurde bei der Italienischen Botschaft mit einer offiziellen Zeremonie gefeiert, bei der die Leiterin des Nationalen Instituts für Industrielles Eigentum (INAPI), Loreto Bresky, das Dokument der offiziellen Anerkennung an Italiens Botschafterin in Chile, Valeria Biagiotti, im Beisein des Konsortiums für den Schutz des Gorgonzola, das durch seinen Rechtsbeistand in Chile (die Kanzlei Villaseca Abogados) vertreten war, überreicht hat.

 

Die Botschafterin Biagiotti betonte bei dieser Gelegenheit: „Die Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung des Gorgonzola als 100% italienische Käsesorte stellt einen weiteren Schritt im Rahmen der enormen Bemühungen dar, die von italienischen Behörden und Unternehmen tagtäglich weltweit gegen das „Italian Sounding“ und für den Schutz der typisch italienischen Ursprungsbezeichnungen unternommen werden.“

 

Die Leiterin des nationalen Instituts INAPI, Loreto Bresky, brachte ihre Zufriedenheit über die Anerkennung zum Ausdruck und hob dabei die Arbeit des Konsortium für den Schutz des Gorgonzola hervor, „das diesen seit langer Zeit erwarteten Schutz als Abschluss des diesbezüglichen Verfahrens bei INAPI erzielt hat. Dies bedeutet, dass der chilenische Verbraucher sich stets sicher sein kann, dass das Produkt im Regal des Supermarkts auch tatsächlich aus Italien kommt.“

 

Aus Italien begrüßte Antonio Auricchio, Präsident des Konsortiums für den Schutz des Gorgonzola, diese bedeutende Anerkennung, mit welcher die Zahl der Länder, welche die g.U. des Gorgonzola offiziell anerkannt haben, auf 95 gestiegen ist: „Ich vertrete immer schon di Position, dass wir hinsichtlich der Qualität, welche die Exzellenz unseres Produkts ausmacht und die unsere beste Visitenkarte ist, um keinen Millimeter nachgeben dürfen. Zugleich besteht die Aufgabe des Konsortiums auch darin, unsere Unternehmen im Ausland zu unterstützen, wo wir oftmals dem unlauteren Wettbewerb durch Nachahmerprodukte ausgesetzt sind. Diese Anerkennung durch Chile ist ein bedeutender Sieg gegen die US-amerikanischen Hersteller von Milch- und Käseprodukten und ein Resultat, das unserem Unternehmen zur Erschließung eines höchst interessanten Markts verhelfen kann. Unsere Exporte wachsen in ganz Südamerika – allen voran Brasilien, aber auch Kolumbien und Chile, wo die große Weinbautradition sich geradezu für die Kombination mit einem einzigartigen Käseprodukt wie dem Gorgonzola anbietet. Identität, Zugehörigkeit, Territorium, aber auch Menschen und handwerkliches Können machen das Wesen unserer italienischen Produkte aus. Diese Registrierung stellt daher nicht nur eine rechtliche Formalität dar, sondern die verdiente Anerkennung und die Verteidigung der Tradition und Geschichte unseres vollauf italienischen Gorgonzola in jedem Land der Welt.“

 

Das Verfahren wurde 2018 in Angriff genommen, als das Konsortium die Anerkennung der Ursprungsbezeichnung „Gorgonzola“ in Chile beantragte. Der für den Export von Molkereiprodukten zuständige US-Verband, in dem die Hersteller von Milch- und Käseprodukten der Vereinigten Staaten zusammengeschlossen sind, hat sich diesem Antrag entgegengestellt mit der Behauptung, der Name „Gorgonzola“ sei lediglich eine allgemeine Bezeichnung für Blauschimmelkäse. Aus der vom chilenischen Landwirtschaftsministerium durchgeführten Untersuchung des Gorgonzola-Markts in Chile ging jedoch hervor, dass nur ein geringfügiges Aufkommen von Blauschimmelkäsen aus den Vereinigten Staaten nach Chile gelangte und dass zudem keine Informationen über eine nationale chilenische Produktion oder Ausfuhr dieses Käses vorlag, wodurch belegt wird, dass „Gorgonzola“ nicht als eine generelle Käsebezeichnung gelten kann. Zu Beginn dieses Jahres hat das Nationale Institut für Industrielles Eigentum (INAPI) daher festgestellt, dass ausschließlich der in den vom Produktionsreglement angegebenen Gebieten der italienischen Regionen Lombardei und Piemont hergestellte, renommierte Käse in Chile unter dem Namen Gorgonzola verkauft werden darf.

 

Außer der italienischen Botschafterin, Valeria Biaggiotti und der Leiterin des Patent- und Markenamts Loreto Bresky, nahmen an der Zeremonie auch ein Vertreter des Staatssekretärs für Internationale Wirtschaftsbeziehungen, der Vorsitzende der Italienischen Handelskammer in Chile, Luciano Marocchino, deren Generalsekretär Olivier Lunghini sowie einige Händler und Mitglieder der Handelskammer teil.