Der von der Europäischen Union anerkannte und in das Verzeichnis der D.O.P.-Produkte eingetragene Gorgonzola-Käse muss die in der Produktspezifikation festgelegten Konformitätsanforderungen erfüllen, um diese Bezeichnung führen zu dürfen.
Geschützte Ursprungsbezeichnung
Hergestellt in Italien
Zertifizierung
Die vom Ministerium für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik benannte und zugelassene Stelle für die Kontrolle dieser Anforderungen ist die CSQA Certificazioni di Thiene; nur der in Frage kommende Käse erhält die Konformitätsbescheinigung, die die Vermarktung des Erzeugnisses mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Gorgonzola“ ermöglicht.

Im Auftrag des italienischen Staates und unter dessen Aufsicht wurde 1970 das Konsortium zum Schutz des Gorgonzola-Käses gegründet, das mit seinen Beamten über die vollständige Einhaltung und Anwendung der geltenden Vorschriften in Italien und im Ausland wacht, wo die Ursprungsbezeichnung „Gorgonzola“ geschützt ist.

Das PDO-Logo
Sie sieht vor, dass das konstitutive Logo der g.U. auf dem Käse angebracht wird, der von den Mitgliedern und Nichtmitgliedern hergestellt wird, die in das Kontrollsystem der zugelassenen Stelle, mit der sie täglich zusammenarbeiten, aufgenommen werden;
Sie erarbeitet Pläne, Projekte, Verordnungen, Vorschläge und Studien zur technischen, hygienischen und sanitären Verbesserung der Unternehmen.
PDO
Der Name "Gorgonzola" genießt vollen Schutz.

SCHUTZ
Die Bezeichnung „Gorgonzola“ genießt den vollen Schutz des ersten Absatzes von Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates, insbesondere Buchstabe b), wonach eingetragene Bezeichnungen gegen „jede widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung geschützt sind, auch wenn der tatsächliche Ursprung des Erzeugnisses angegeben ist oder wenn die geschützte Bezeichnung eine Übersetzung ist oder von Ausdrücken wie „Art“, „Typ“, „Verfahren“, „Weise“, „Nachahmung“ oder dergleichen begleitet wird“.