Das Konsortium für den Schutz des Gorgonzola g.U. hat sich bereits im Voraus für seinen Schutz im Vereinigten Königreich auch nach dem Brexit eingesetzt. So hat es bereits weit im Vorfeld beim UKIPO (Amt für geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs) den „Grant of Protection“ beantragt und 2019 erhalten, d.h. den nationalen Schutz und die Registrierung der Zertifizierungsmarke GORGONZOLA, abgesehen von der eingetragenen Kollektivmarke CG.
Der Ende Januar tatsächlich erfolgte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Veränderungen der Abkommen für den Schutz eingetragener Marken und für den Import von Produkten mit g.U. aus anderen Ländern mit sich gebracht. Derzeit wird der Schutz der Marken mit g.U. und g.g.A. für die Länder Europas durch die EU-Normen garantiert, sodass ein italienisches Produkt mit g.U. in allen EU-Ländern auf den gleichen Schutz zählen kann. Nun liegt es an dem Vereinigten Königreich, ein neues Kontrollorgan zu schaffen, das den Import von Produkten mit g.U. auf der Grundlage neuer Regeln ermöglichen wird, die sich jedoch noch im Wege der Ausarbeitung befinden.
Die definitive Registrierung der Marke stellt daher eine Garantie für den Verbraucher dar, der so vor Produktpiraterie und unangenehmen Überraschungen beim Kauf von Gorgonzola g.U. im Ausland geschützt wird, aber auch eine Unterstützung für die Erzeuger, denn der Schutz des Produkts sorgt dafür, den Vertrieb im Vereinigten Königreich weiter zu stärken, das seit Jahren schon zu den größten Liebhabern des Gorgonzola g.U. zählt.
Derzeit stellt das Vereinigte Königreich für den Gorgonzola g.U. weltweit das vierte Exportland dar mit über 1100 Tonnen und einem Umsatz von über 7 Mio. Euro (Daten aus dem Jahr 2018).